DGO

Neue Förderrichtlinien für das EXIST Stipendium

24.04.2023

Bekanntmachung vom 18. April 2023

Mit der Bekanntmachung der beiden Richtlinien am 18. April 2023 im Bundesanzeiger, werden die beiden Förderrichtlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz neu aufgelegt und inhaltlich angepasst.

 

Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Dementsprechend können Förderanträge bis zum 31.12.2027 gestellt werden, was potenziellen Gründer:innen Planungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.

Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber für die deutsche Wirtschaft. Sie stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft. Die Neufassung und inhaltlichen Veränderungen der beiden Programmrichtlinien geht auf die am 27. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossene Start-up Strategie zurück. Ziel der Überarbeitung der Richtlinien ist es unter anderem, den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams zu erhöhen, die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die Deutschen Nachhaltigkeitsziele zu erhöhen sowie letztlich um Qualität und Quantität von Start-ups aus der Wissenschaft weiter zu steigern.

Die Förderung von Frauen und die Familienfreundlichkeit des Förderprogramms EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft waren dem BMWK schon immer ein Anliegen. In den letzten 25 Jahren hat das Ministerium die Förderrichtlinien und die Betreuung des Programms schrittweise angepasst, um den Anteil von Gründerinnen an den Start-up-Teams auf zuletzt 23 % zu erhöhen.

Diese positive Entwicklung wurde auch von den externen Evaluatoren des EXIST-Förderprogramms, Ramboll Management Consulting, gewürdigt, die im Frühjahr 2021 der EXIST-Förderung eine überdurchschnittliche Frauenquote attestierten. Um noch mehr Frauen zu gewinnen, wurden die Richtlinien im Kontext der Evaluation des Programms angepasst und familiengerechter ausgestaltet. So ist es für alle ab dem 1. Mai bewilligten Vorhaben möglich, die Laufzeit der Projekte zu verlängern, wenn weibliche Teammitglieder Nachwuchs bekommen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden zukünftig stärker dafür belohnt, wenn sie sich um mehr weibliche oder divers aufgestellte Gründerteams bemühen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

EXIST-Gründungsstipendium:

  • Umbenennung von Gründerstipendium in Gründungsstipendium.
  • Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
  • Förderprogramm soll Frauenanteil und Diversität in Gründerteams steigern
  • Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann die Projektlaufzeit einmalig um drei Monate unter Fortzahlung der Stipendien des Gründungsteams verlängert werden, sofern eines der Teammitglieder während der Laufzeit ein Kind zur Welt bringt.
  • Anreizprämie: Die Summe erhöht sich um 2.500 €, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung und Nationalität) aufgestellt ist.
  • Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 €, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.
  • Echte Sachmittelpauschale im Gründungsstipendium – Vereinfachung von Projektabwicklung und -abrechnung, Abwicklung vergleichbar zur Anreizprämie, Sachmittel-Planung erfolgt mit Antrag, der entsprechende Meilenstein entfällt.
  • Nach ca. einem Monat findet ein Auftaktgespräch mit Gründungsteam, Netzwerk, MentorIn und PtJ-BetreuerInnen statt.
  • Phase II für KI als Modellprojekt in Planung
  • Download Richtlinie Gründungsstipendium

EXIST-Forschungstransfer:

  • Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
  • Sofern sich während der Projektlaufzeit Verzögerungen infolge von Mutterschutz-Regelungen ergeben, ist zusätzlich eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu 3 Monate unter Aufstockung der Personalmittel für das Gründungsteam möglich.
  • Anreizprämie erhöht sich um 2.500 €, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft und Nationalität) aufgestellt ist. Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 €, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.
  • Download Richtlinie Forschungstransfer

 

Mehr Informationen findet ihr auf der EXIST Website:
www.exist.de

 

Quelle:
Neue Richtlinien für EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer veröffentlicht - EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft

zurück zur Übersicht